Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung KV Karlsruhe-Land 10.03.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Antrag des Kreisvorstandes auf Beschluss einer Wahlordnung |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand KV Karlsruhe-Land (dort beschlossen am: 17.02.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.02.2021, 16:43 |
A1: Wahlordnung für digitale Aufstellungsversammlung mit Briefwahl
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
Diese Wahlordnung regelt die Wahl der Vertreter*innen für die
Vertreter*innenversammlung (Delegierte für Listen-LDK) für die Wahl zum 20.
Deutschen Bundestag (2021), die auf Grund der aktuellen pandemischen Lage nicht
auf einer Präsenzsitzung gewählt werden können und deshalb im Rahmen der
Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerber*innen und die Wahl der
Vertreter*innen für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen
Bundestag unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemien als digitale Versammlung
mit anschließender Schlussabstimmung zu wählen sind.
Es wird festgestellt, dass die Aufstellungsversammlung auf Grund der aktuellen
pandemischen Lage nicht in einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann
und die Delegierten im Wege einer digitalen Versammlung mit anschließender
Briefwahl gewählt werden.
§2 Durchführung
(1) Die Versammlung wählt eine Versammlungsleitung aus einer Person.
(2) 2 Wahlhelfer*innen (Auszählkommission) und ein*e Protokollant*in werden von
der Versammlung bestimmt.
(3) Wahlberechtigt sind bei der digitalen Versammlung alle ordentlichen
Mitglieder des Kreisverbands Karlsruhe-Land, die am Tag der
Aufstellungsversammlung seit mindestens 3 Monaten ihren Erstwohnsitz in Baden-
Württemberg haben und wahlberechtigt sind.
(4) Für die Abstimmungen wird Abstimmungsgrün verwendet.
§ 3 Aufstellung und Abstimmung
(1) Gewählt werden 5 Vertreter*innen (Delegierte) und 5 Ersatzdelegierte für die
Vertreter*innenversammlung zur Wahl der Landesliste zum 20. Deutschen
Bundestages (Listen-LDK) des Landes Baden-Württemberg.
(2) Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
(3) Die Kandidat*innen können sich bis zu 5 Minuten vorstellen und haben die
Gelegenheit, für weitere 5 Minuten auf die Fragen aus der Versammlung zu
antworten.
(4) Die Fragen können über den Chat des Videokonferenztools bzw. mündlich
gestellt werden.
(5) Zur Vorauswahl der Kandidat*innen wird mittels elektronischer Abstimmung
über Abstimmungsgrün eine „verdeckte Abstimmung“ durchgeführt.
(6) In der Schlussabstimmung per Briefwahl wird nur über die Delegierten
abgestimmt, die in der elektronischen Abstimmung gemäß Satzung des Kreisverbands
§10 (3) gewählt wurden.
§ 4 Schlussabstimmung
(1) Die Schlussabstimmung findet im Wege der Briefwahl statt. Alle Mitglieder
des Kreisverbands, die am Stichtag der Briefwahl wahlberechtigt sind und seit
mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg ihren Erstwohnsitz haben, bekommen
Briefwahlunterlagen zugesandt.
(2) Die Briefwahlunterlagen werden spätestens 2 Werktagen nach der
Mitgliederversammlung versandt.
Jedes Mitglied erhält:
- einen Stimmzettel
- einen Wahlumschlag
- eine Eidesstattliche Erklärung
- einen Rückumschlag
- ein Anschreiben und ein Merkblatt
(3) Der Stimmzettel muss zur Gewährleistung der geheimen Wahl mit einem
separaten verschlossenen Umschlag in einem Umschlag zusammen mit der
Eidesstattlichen Erklärung zurückgesandt werden (Wahlbrief).
(4) Die Kosten des Versendens des Wahlbriefes trägt der Kreisverband.
(5) Mit der Versendung der Wahlunterlagen ist der Wahlgang für die Briefwahl
eröffnet.
(6) Die Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief (Stichtag) ist der 26.03.2021 um
23:59 Uhr.
§ 4 Auswertung
- Die Briefabstimmung wird am 29.03.2021 ausgezählt.
(2) Es werden alle Abstimmungsbriefe geöffnet und jeweils zunächst die
Eidesstattliche Erklärung geprüft. Ist diese in Ordnung und von dem
stimmberechtigten Mitglied unterschrieben, wird der Stimmumschlag von der
eidesstattlichen Versicherung getrennt. Anschließend werden die Stimmumschläge
geöffnet und von der Auszählkommission gezählt.
(3) Abstimmungsbriefe sind ungültig, wenn:
- die Eidesstattliche Erklärung nicht beigefügt oder nicht unterschrieben
ist
- der Umschlag für den Stimmzettel nicht verschlossen ist
- die Identität der Abstimmenden auf dem Stimmzettel erkennbar ist
- der Wähler*innenwille nicht eindeutig erkennbar ist
(4) Die Briefwahl erfolgt in Form einer Bestätigung der Wahl im Rahmen der
Videokonferenz. Die Wähler*innen können das Ergebnis en bloque entweder annehmen
(JA-Stimme) oder ablehnen (NEIN-Stimme) oder sich enthalten. Die Delegierten
sind gewählt, wenn mindestens die Hälfte der Stimmen JA-Stimmen sind.
(5) Das Ergebnis der Briefwahl ist nach Abschluss der Auszählung per Mail den
Mitgliedern unverzüglich zu veröffentlichen.
Begründung
Infolge der Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, ist es den Parteien seit Januar 2021 erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Briefwahl zu ermöglichen. Da die Wahl nicht ausschließlich im Rahmen einer digitalen Mitgliederversammlung möglich ist, möchte der Vorstand eine schriftliche Schlussabstimmung in Form einer Brief- und Urnenwahl organisieren.
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